Aktuelles - Timo Sahm, Rechtsanwalt in der Metropolregion Rhein-Neckar
Timo Sahm Anwaltsverein

Timo Sahm

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mannheim N4,1 N4,1 - 68161

Mannheim

Standort: Rechtsanwaltskanzlei Sahm

Telefon: Kanzlei Sahm - z.B. Baurecht

0621-44594290

0621-44594290 Fax: Kanzlei Sahm - z.B. Architektenrecht

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Aktuelles


Keine einstweilige Verfügung auf Besitzübergabe bei streitigem Sachverhalt

LG München I, 26.06.2019

Es ist umstritten, ob ein Erwerber im Wege der einstweiligen Verfügung die Besitzübertragung gegen einen Bauträger geltend machen kann, wenn zwischen den Parteien Streit über Forderungen besteht. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 26.06.2019 (Az: 24 O 6425/19) den Antrag bei streitigem Sachverhalt als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache abgelehnt. [mehr]



Newsletter 03-2019

GRUNDSATZENTSCHEIDUNG: EuGH – HOAI ist (teilweise) europarechtswidrig (...)

Der EuGH hat die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als nicht mit europarechtlichen Vorschriften (sog. Dienstleistungsrichtlinie) vereinbar bewertet. Die Entscheidung kam für die baurechtlich interessierten Kreise nicht unerwartet und ... [mehr]



Newsletter 02-2019

URTEIL: Einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags (...)

Was war geschehen? Der Auftraggeber verklagt den Auftragnehmer auf Rückzahlung von ca. 17.000,00 €. Bei Beauftragung und Vorauszahlung war der Auftragnehmer nicht in die Handwerksrolle eingetragen. ... [mehr]



Widerruf eines Vertrags über die Herstellung und Lieferung eines Personenlifts in einem Wohnhaus (Widerruf eines Werkvertrags)

BGH, Urteil vom 30.08.2018, Az. VII ZR 243/17

Nach meiner Erfahrung ist bislang die Thematik des Widerrufs von Werk-/Bauverträgen weitgehend unbeachtet geblieben und wenig problematisiert. Dabei birgt die Widerrufsmöglichkeit für Werkunternehmer (Handwerker) erhebliche Risiken sowie für Besteller/Auftraggeber, bei denen es sich um Verbraucher handelt, erheblich Chancen um sich vom Vertragsverhältnis zu lösen. [mehr]



Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch 2019 wieder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Auch 2019 wird der Lehrauftrag von Herrn Rechtsanwalt Sahm an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt Sahm wird den Studierenden des Studienganges "Immobilienwirtschaft" auch weiterhin das Vergaberecht näher bringen.



Newsletter 01-2019

URTEIL: Schwarzgeldabrede führt auch zur Nichtigkeit des Architektenvertrags (...)

Was war geschehen? Der Architekt verlangt vom Bauherrn ausstehendes Honorar für erbrachte Architektenleistungen, während der Bauherr mit der Widerklage Schadensersatz vom Architekt verlangt. Im Rahmen der informatorischen Parteianhörung vor Gericht offenbart der Architekt in Rage die teilweise Schwarzgeldabrede der Parteien. ... [mehr]



Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch im Sommersemester 2018 wieder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Auch im Sommersemester 2018 wird der Lehrauftrag von Herrn Rechtsanwalt Sahm an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt Sahm wird den Studierenden des Studienganges "Immobilienwirtschaft" auch weiterhin das Vergaberecht näher bringen.



Newsletter 02-2018

GESETZESÄNDERUNG: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sie war und ist in aller Munde: Die Datenschutzgrundverordnung, kurz „DSGVO“. Von den Einen als „Meilenstein des Datenschutzes“ gefeiert, von den anderen als „Bürokratiemonster“ oder gar „Unternehmenskiller“ verschrien. Sachlich gilt es festzuhalten: Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft und Unternehmen sowie Einzelunternehmer, Mitglieder der freien Berufe und sonst am Wirtschaftsleben Beteiligte sind gehalten, die neuen Regelungen anzuwenden und zu beachten. ... [mehr]



Newsletter 01-2018

GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 3

Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23) ist seit 01.01.2018 (!) in Kraft. In § 650h BGB (n.F.) findet sich eine eher unscheinbar daherkommende Regelung, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben wird. Bereits heute steht zu vermuten bzw. zu „befürchten“, dass die Missachtung dieser neuen gesetzlichen Regelung aufgrund Unkenntnis des Kündigenden oder aber jahrelanger gegenteiliger Praxis („Das haben wir immer so gemacht“) zahlreiche Rechtsstreitigkeiten hervorrufen ... [mehr]



Newsletter 02-2017

GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 2

Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23) ist beschlossen, verkündet und tritt, wie bereits im Newsletter 01/2017 mitgeteilt, am 01.01.2018 (!) in Kraft. In den Allgemeinen Vorschriften (§§ 631 – 650 BGB) ändert sich gegenüber den Regelungen der §§ 650a ff. BGB, die in Wesentlichen Teilen neu gefasst und/oder geändert werden, weniger. Gleichwohl ergeben sich ein paar Änderungen, ... [mehr]



Newsletter 01-2017

GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 1

Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23) ist beschlossen, verkündet und tritt am 01.01.2018 (!) in Kraft. Eine ursprünglich gesetzlich angedachte Übergangsregelung wird es nicht geben, d.h. alle am Bau Beteiligten werden bei Verträgen ab dem 01.01.2018 das neue Recht anwenden müssen. [mehr]



In-House-Schulung bei Mandantin zum Werkvertragsrecht

Am 04.03.2016 hält Herr Rechtsanwalt Sahm bei einer Mandantin eine In-House-Schulung zum Werkvertragsrecht. Schwerpunkte werden die Darstellung von Risiken und Fehlern in der Phase des Vertragsschlusses sowie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages sein. Es handelt sich um den zweiten Schulungstermin einer Reihe von In-House-Schulungen die Herr Rechtsanwalt Sahm hält. Seit vielen Jahren gehören In-House-Schulungen von Mitarbeitern zum anwaltlichen Leistungsspektrum von Herrn Rechtsanwalt Sahm. Die Schulungsmöglichkeit, die stets individuelle auf die Anforderungen und den Tätigkeitsbereich der Mandanten angepasst sind, werden gerne und mit äußerst positiven Feedback seitens der Mandanten und der geschulten Mitarbeiter in Anspruch genommen.



Eigentumswohnung durch Bauträger 3 Jahre nach Errichtung veräußert: Kaufrecht

Urteil des Bundesgerichtshof vom 25.02.2016

Veräußert ein Bauträger etwa 3 Jahre nach der Errichtung eine Eigentumswohnung, die dieser zuvor vermietet hatte, richtet sich die Sachmängelhaftung nach Kaufrecht und nicht nach Werkrecht. [mehr]



Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch im Wintersemester 2015/2016 wieder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Auch im Wintersemester 2015/2016 wird der Lehrauftrag von Herrn Rechtsanwalt Sahm an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt Sahm wird den Studierenden des Studienganges "Immobilienwirtschaft" auch weiterhin das Vergaberecht näher bringen.



Wartezeit im Sinne des § 4 Bundesurlaubsgesetz

Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 17.11.2015

Bei einem Arbeitsverhältnis, das mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet wird, entsteht kein Vollurlaubsanspruch in diesem Jahr nach § 4 BUrlG, sondern nur ein Teilurlaubsanspruch nach § 5 BUrlG. [mehr]



Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen

Urteil des Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 05.08.2015

Auch wenn viele Jahre der Arbeitgeber die Raucherpausen seiner Mitarbeiter mitbezahlt hat, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch aus betrieblicher Übung, dass dies auch in Zukunft weiterhin der Fall ist. [mehr]



"Schwarzarbeit" am Bau

Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.06.2015

Es besteht kein Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer für bereits bezahlten Werklohn, wenn die Vertragsparteien eine Schwarzgeldabrede getroffen haben. [mehr]



Verpflichtung des Auftragnehmers zum Hinweis auf Ablauf Gewährleistungsfrist

Urteil Landgericht Darmstadt vom 20.03.2015

Eine vertragliche Regelung, nach der die Verjährung so lange nicht eintreten soll, bis eine Anzeige des Auftragnehmers an den Auftraggeber im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt, ist nichtig. [mehr]



Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 25.03.2015

Einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der nicht gewerblich handelnde natürliche Personen zusammengeschlossen sind, kommt die Verbrauchereigenschaft gem. § 13 BGB zu. [mehr]



Mängelanzeige per E-Mail

Landgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2015

Eine E-Mail stellt grundsätzliche keine schriftliche Mängelanzeige im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B dar und führt damit nicht zu einer Verjährungsverlängerung (sog. "Quasi-Unterbrechung"). [mehr]



Falscher Kostenvoranschlag des Unternehmers

Oberlandesgericht Saarbrücken vom 19.11.2014

Übersteigen die tatsächlich entstandenen Kosten der Herstellung des Werks diejenigen des Kosten(vor)anschlags, schuldet der Besteller dem Werkunternehmer eine Vergütung, die den erbrachten Leistungen entspricht. [mehr]



Benotung im Arbeitszeugnis

Bundesarbeitsgericht vom 18.11.2014

Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Rechtsprechung zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schlussnoten eines Arbeitszeugnisses fest. [mehr]



Fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 4.11.2014

Trotz erheblicher Pflichtverletzungen einer Arbeitnehmerin bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, kann ein Arbeitgeber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu einer Abmahnung gezwungen sein, bevor das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wird. [mehr]