Keine einstweilige Verfügung auf Besitzübergabe bei
streitigem Sachverhalt
LG München I, 26.06.2019
Es ist umstritten, ob ein Erwerber im Wege der einstweiligen
Verfügung die Besitzübertragung gegen einen Bauträger geltend machen
kann, wenn zwischen den Parteien Streit über Forderungen besteht.
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 26.06.2019 (Az: 24 O
6425/19) den Antrag bei streitigem Sachverhalt als unzulässige
Vorwegnahme der Hauptsache abgelehnt.
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Newsletter 03-2019
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG: EuGH – HOAI ist (teilweise)
europarechtswidrig (...)
Der EuGH hat die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als nicht mit
europarechtlichen Vorschriften (sog. Dienstleistungsrichtlinie)
vereinbar bewertet. Die Entscheidung kam für die baurechtlich
interessierten Kreise nicht unerwartet und ...
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Newsletter 02-2019
URTEIL: Einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit
des geschlossenen Bauvertrags (...)
Was war geschehen? Der Auftraggeber verklagt den Auftragnehmer auf
Rückzahlung von ca. 17.000,00 €. Bei Beauftragung und Vorauszahlung
war der Auftragnehmer nicht in die Handwerksrolle eingetragen. ...
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Widerruf eines Vertrags über die Herstellung und Lieferung
eines Personenlifts in einem Wohnhaus (Widerruf eines Werkvertrags)
BGH, Urteil vom 30.08.2018, Az. VII ZR 243/17
Nach meiner Erfahrung ist bislang die Thematik des Widerrufs von
Werk-/Bauverträgen weitgehend unbeachtet geblieben und wenig
problematisiert. Dabei birgt die Widerrufsmöglichkeit für
Werkunternehmer (Handwerker) erhebliche Risiken sowie für
Besteller/Auftraggeber, bei denen es sich um Verbraucher handelt,
erheblich Chancen um sich vom Vertragsverhältnis zu lösen.
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Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch 2019 wieder an der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg
Auch 2019 wird der Lehrauftrag von Herrn Rechtsanwalt Sahm an der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt
Sahm wird den Studierenden des Studienganges "Immobilienwirtschaft"
auch weiterhin das Vergaberecht näher bringen.
Newsletter 01-2019
URTEIL: Schwarzgeldabrede führt auch zur Nichtigkeit des
Architektenvertrags (...)
Was war geschehen? Der Architekt verlangt vom Bauherrn ausstehendes
Honorar für erbrachte Architektenleistungen, während der Bauherr mit
der Widerklage Schadensersatz vom Architekt verlangt. Im Rahmen der
informatorischen Parteianhörung vor Gericht offenbart der Architekt
in Rage die teilweise Schwarzgeldabrede der Parteien. ...
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Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch im Sommersemester 2018
wieder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Auch im Sommersemester 2018 wird der Lehrauftrag von Herrn
Rechtsanwalt Sahm an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt Sahm wird den Studierenden des
Studienganges "Immobilienwirtschaft" auch weiterhin das Vergaberecht
näher bringen.
Newsletter 02-2018
GESETZESÄNDERUNG: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Sie war und ist in aller Munde: Die Datenschutzgrundverordnung, kurz
„DSGVO“. Von den Einen als „Meilenstein des Datenschutzes“ gefeiert,
von den anderen als „Bürokratiemonster“ oder gar
„Unternehmenskiller“ verschrien. Sachlich gilt es festzuhalten: Seit
dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft und Unternehmen sowie
Einzelunternehmer, Mitglieder der freien Berufe und sonst am
Wirtschaftsleben Beteiligte sind gehalten, die neuen Regelungen
anzuwenden und zu beachten. ...
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Newsletter 01-2018
GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 3
Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I
Nr. 23) ist seit 01.01.2018 (!) in Kraft. In § 650h BGB (n.F.)
findet sich eine eher unscheinbar daherkommende Regelung, die
erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben wird. Bereits heute
steht zu vermuten bzw. zu „befürchten“, dass die Missachtung dieser
neuen gesetzlichen Regelung aufgrund Unkenntnis des Kündigenden oder
aber jahrelanger gegenteiliger Praxis („Das haben wir immer so
gemacht“) zahlreiche Rechtsstreitigkeiten hervorrufen ...
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Newsletter 02-2017
GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 2
Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I
Nr. 23) ist beschlossen, verkündet und tritt, wie bereits im
Newsletter 01/2017 mitgeteilt, am 01.01.2018 (!) in Kraft. In den
Allgemeinen Vorschriften (§§ 631 – 650 BGB) ändert sich gegenüber
den Regelungen der §§ 650a ff. BGB, die in Wesentlichen Teilen neu
gefasst und/oder geändert werden, weniger. Gleichwohl ergeben sich
ein paar Änderungen, ...
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Newsletter 01-2017
GESETZESÄNDERUNG: Das neue Bauvertragsrecht - Teil 1
Das neue Bauvertragsrecht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I
Nr. 23) ist beschlossen, verkündet und tritt am 01.01.2018 (!) in
Kraft. Eine ursprünglich gesetzlich angedachte Übergangsregelung
wird es nicht geben, d.h. alle am Bau Beteiligten werden bei
Verträgen ab dem 01.01.2018 das neue Recht anwenden müssen.
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In-House-Schulung bei Mandantin zum Werkvertragsrecht
Am 04.03.2016 hält Herr Rechtsanwalt Sahm bei einer Mandantin eine
In-House-Schulung zum Werkvertragsrecht. Schwerpunkte werden die
Darstellung von Risiken und Fehlern in der Phase des
Vertragsschlusses sowie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages sein.
Es handelt sich um den zweiten Schulungstermin einer Reihe von
In-House-Schulungen die Herr Rechtsanwalt Sahm hält. Seit vielen
Jahren gehören In-House-Schulungen von Mitarbeitern zum anwaltlichen
Leistungsspektrum von Herrn Rechtsanwalt Sahm. Die
Schulungsmöglichkeit, die stets individuelle auf die Anforderungen
und den Tätigkeitsbereich der Mandanten angepasst sind, werden gerne
und mit äußerst positiven Feedback seitens der Mandanten und der
geschulten Mitarbeiter in Anspruch genommen.
Eigentumswohnung durch Bauträger 3 Jahre nach Errichtung
veräußert: Kaufrecht
Urteil des Bundesgerichtshof vom 25.02.2016
Veräußert ein Bauträger etwa 3 Jahre nach der Errichtung eine
Eigentumswohnung, die dieser zuvor vermietet hatte, richtet sich die
Sachmängelhaftung nach Kaufrecht und nicht nach Werkrecht.
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Rechtsanwalt Timo Sahm lehrt auch im Wintersemester
2015/2016 wieder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Auch im Wintersemester 2015/2016 wird der Lehrauftrag von Herrn
Rechtsanwalt Sahm an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
fortgesetzt. Herr Rechtsanwalt Sahm wird den Studierenden des
Studienganges "Immobilienwirtschaft" auch weiterhin das Vergaberecht
näher bringen.
Wartezeit im Sinne des § 4 Bundesurlaubsgesetz
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 17.11.2015
Bei einem Arbeitsverhältnis, das mit Wirkung zum 1. Juli eines
Jahres begründet wird, entsteht kein Vollurlaubsanspruch in diesem
Jahr nach § 4 BUrlG, sondern nur ein Teilurlaubsanspruch nach § 5
BUrlG.
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Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen
Urteil des Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 05.08.2015
Auch wenn viele Jahre der Arbeitgeber die Raucherpausen seiner
Mitarbeiter mitbezahlt hat, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch aus
betrieblicher Übung, dass dies auch in Zukunft weiterhin der Fall
ist.
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"Schwarzarbeit" am Bau
Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.06.2015
Es besteht kein Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers gegenüber dem
Auftragnehmer für bereits bezahlten Werklohn, wenn die
Vertragsparteien eine Schwarzgeldabrede getroffen haben.
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Verpflichtung des Auftragnehmers zum Hinweis auf Ablauf
Gewährleistungsfrist
Urteil Landgericht Darmstadt vom 20.03.2015
Eine vertragliche Regelung, nach der die Verjährung so lange nicht
eintreten soll, bis eine Anzeige des Auftragnehmers an den
Auftraggeber im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist
erfolgt, ist nichtig.
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Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 25.03.2015
Einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der nicht gewerblich
handelnde natürliche Personen zusammengeschlossen sind, kommt die
Verbrauchereigenschaft gem. § 13 BGB zu.
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Mängelanzeige per E-Mail
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2015
Eine E-Mail stellt grundsätzliche keine schriftliche Mängelanzeige
im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B dar und führt damit
nicht zu einer Verjährungsverlängerung (sog. "Quasi-Unterbrechung").
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Falscher Kostenvoranschlag des Unternehmers
Oberlandesgericht Saarbrücken vom 19.11.2014
Übersteigen die tatsächlich entstandenen Kosten der Herstellung des
Werks diejenigen des Kosten(vor)anschlags, schuldet der Besteller
dem Werkunternehmer eine Vergütung, die den erbrachten Leistungen
entspricht.
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Benotung im Arbeitszeugnis
Bundesarbeitsgericht vom 18.11.2014
Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Rechtsprechung zur
Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der
Schlussnoten eines Arbeitszeugnisses fest.
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Fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 4.11.2014
Trotz erheblicher Pflichtverletzungen einer Arbeitnehmerin bei der
Abwicklung des Zahlungsverkehrs, kann ein Arbeitgeber im Einzelfall
unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu einer
Abmahnung
gezwungen sein, bevor das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt
gekündigt wird.
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